Ebay hat Geburtstag
Das Internet, ein Massenmedium worüber längst „reale“ Kontakte geknüpft werden sowie „reale“ Waren verkauft werden. Die begann am 3. September 1995. Da brachte der Programmierer Pierre Omidyar das erste Auktionshaus „AuctionWeb“ ins Netz. Jeder sollte private Gegenstände über die Adresse www.ebay.com/aw anbieten können und im Auktionsverfahren kaufen können.
Auction Web wuchs innerhalb von zwei Jahren so stark an, dass die Domain ebay.com von einem Autionshaus übernommen wurde. Heute gehört Ebay zu den größten Online-Händlern der Welt. Danke Pierre Omidyar und herzlichen Glückwunsch Ebay.
Quelle: pcgameshardware.de
Suchradar
“suchradar” ist ein neues Magazin welches alle zwei Monate im Internet unter www.suchradar.de zum herunterladen zur Verfügung steht. In „suchradar“ geht’s um Themen wie Suchmaschinenoptimierung, Social Media und vieles mehr. Alles was das Internet-Herz begehrt übersichtlich und direkt zum nachlesen. Außerdem finden Sie die neusten Neuigkeiten im “suchradar Foren-Ticker” sowie im “suchradar Blog-Ticker”.
Internet Fernsehen bei Amazon?
Amazon will Apple und Co. Konkurrenz in Sachen Internet-TV machen. Der weltgrößte Online-Händler stehe in Verhandlungen mit Medienkonzernen um statt einzele Episoden von TV-Serien, nun ein ganzes Komplettprogramm anbieten zu können. Internet-TV, so sagen Experten, wird das klassische Kabelfernsehen ausrotten.
Der Deutsche Markt ist in dieser Hinsicht noch weit zurück. Die Entwicklung des Internet-Fernsehens geht von den USA aus. Anschauen können soll man das ganze über Computer, Spielekonsolen und internetfähige Fernseher.
Quelle: welt.de
eCommerce: neue Trends in der Bezahlung
Den gesamten Kaufprozess für User hat der elektronische Warenhandel vereinfacht, so dass auch bei der Bezahlung die klassische Zahlart schwächelt und versiegt.
Der sicherste Weg für Händler ist oft das Geld in Voraus zu verlangen um dann die Lieferung auszuführen. Diese sogennannte Vorauskasse ist durch den eCommerce richtig gewachsen, aber scheint auch schon wieder zu verblühen, wenn man die Studie des eCommerce-Center-Handel am Instititut für Handeslforschung in Köln, beachtet. Noch vor ca. 5 Jahren machten die “Klassiker” wie Vorauskasse, Lastschrift, Rechnung und Nachnahme rund 82 Prozent aller Zahlungstransaktionen im Onlinehandel aus.
Während die “Klassiker” nachlassen setzen sich Online-Bezahlsysteme immer mehr durch. Als Beispiel nennen wir mal Paypal, die im Jahr 2005 noch mit wenigen 2,5 Prozent an allen Transfers Anteil hatten und mittlerweile bei 12,2 Prozent liegen. Selbst die liebe Kreditkarte wird heute vermehrt genutzt als noch vor ein paar Jahren, sie kommt mittlerweile auf 11,4 Prozent. Durch die Übernahme des Ruders von Dienstleistern wie Giropay oder ClickandBuy, steigt auch das Vertrauen der Käufer in diese Anbieter, unterstützt durch die Vielfalt der Optionen. Der Trend ist bereits deutlich zu erkennen auch wenn er sich noch nicht sehr hervorhebt.
Quelle: ecin.de
Google ‘Street View’: Bürger sollen vorher gefragt werden
Das Kabinett in Berlin beschloss am 18.08.2010, dass alle Eigentümer, aber auch Mieter eines Wohnhauses, auf die Löschung oder Unkenntlichmachung ihres Hauses bestehen können. Personenbezogene Daten sollen im Internet durch breitere Reglungen besser geschützt werden. Somit gewährte der Internetkonzern Google das Widerspruchsrecht bis 15. September. Aber auch nach dem Start von Google-Street-View, Ende diesen Jahres, soll das Recht auf Widerspruch und die Löschung des Wohnhaus-Fotos bestehen bleiben. Schärfere Regeln allein gegen ‘Google Street View’ lehnte das Kabinett jedoch ab.
Laut Stephan Mayer, CSU-Innenexperte, soll Googlge besonders ältere Menschen nach deren Einwilligung fragen und nicht nur das eventuell unverständlich Widerspruchsrecht gelten lassen.
Also wird es eine reine ‘Lex Street View’ nicht geben.
Quelle: rtl.de
eBay News: einheitliche Kaufabwicklung ab 30.06.2011
Nur wenn Sie Kunde bei einem E-Commerce-Dienstleister, wie z.B. Afterbuy, sind und als Service deren externe Kaufabwicklung anbieten, betrifft Sie diese Änderung ab 30.06.2011 bei eBay.
Ein entscheidener Bestandteil der gesamten eBay-Transaktion ist die eBay-Kaufabwicklung. Um beim Abschluss einer Transaktion durch den Käufer Brüche und Verwirrung zu vermeiden ist eine vertraute Umgebung und eine funktionale und optisch einheitliche Kaufabwicklung von Bedeutung. Bei sensiblen Themen wie Zahlung und Versand bedeutet die Kaufabwicklung einen sicheren Umgang für den Verkäufer.
Deshalb wird die eBay-Kaufabwicklung für eBay-Käufer ab dem 30.06.2011 als einziger Kaufabwicklungsprozess zur Verfügung stehen. Es bildet auch eine wichtige Plattform für Themen in der Zukunft, wie Mobile Commerce auf eBay.
eBay wird weiterhin mit den Dienstleistern der Verkäufer eng zusammen arbeiten um das Leistungsangebot derer nicht zu reduzieren oder zu beeinflussen. Weiterhin wird eBay sie bei der Erbringung des Services unterstützen. eBay hat die kommenden Änderungen bereits den E-Commerce-Anbietern mitgeteilt und somit die Bearbeitung der eingestellten Artikel über die eBay-Kaufabwicklung sicher gestellt.
Mit neuen standardisierten Lieferinformationen können Sie die Anzahl der Käuferfragen reduzieren. Unrealistische Erwartungen der Käufer vermeiden soll die zusätzliche Informationen zu Liefer- und Versandzeit. Geplant ist dies bereits ab September 2010.
Quelle: eBay.de
Google kauft Jambool
Jambool, der Betreiber von Social Gold, einer virtuellen Währung, wird von Google übernommen. Mit dieser können Entwickler Applikationen für soziale Netzwerke monetarisieren. Bei diesem System gibt es keine Gebühren pro Transaktion. Mit wenigen Klicks können Nutzer bei Social Gold bezahlen und für Entwickler fällt ausschließlich eine Provision an. Social Gold soll sich besonders gut für sehr kleine Transaktionen eignen.
Startschuß für Jambool war 2006 als Social-Collaboration-Plattform. 2007 änderete diese seinen Fokus und konzentrierte sich auf Applikationen für soziale Netzwerke. Dabei entstand die virtuelle Währung, woraus die 2008 Plattform Social Gold wurde, mit der Jambool sein System auch anderen Entwicklern zur Verfügung stellte.
Allein im ersten Halbjahr 2010 lag das Transaktionsvolumen von Social Gold doppelt so hoch wie im Gesamtjahr 2009. Vor allem Spiele werden über die Plattform monetarisiert.
Entwickler zahlen eine Provision von maximal 10 Prozent des Transaktionsvolumens. Ab bestimmten Umsatzgrößen werden Rabatte eingeräumt werden sodass die Provision auf bis zu 7 Prozent sinkt.
Die Plattform läuft zunächst unverändert weiter. Zusammen mit Google wollen die Jambool-Gründer für weiteres Wachstum sorgen. Entwickler können sich weiterhin anmelden, was nicht bei allen Google-Übernahmen der Fall ist.
Quelle: golem.de
Informationspflichten gelten auch bei Abruf auf Mobil-Geräten
Ein Online-Händler bot seine Waren auf einer Internetplattform an, die auch über ein WAP-Portal auf mobilen Endgeräten abgerufen werden konnten. Kunden war es nach der Installation einer App möglich, Produkte über das iPhone und andere Apple-Geräte zu bestellen. Nach Aktualisierung der WAP-Version des Plattformbetreibers ließen sich bei Aufruf des Angebotes über ein Mobilgerät weder die Widerrufsbelehrung noch die Anbieterkennzeichnung sowie Angaben über Versandkosten und Mehrwertsteuer anzeigen. Der Händler musste daher auf die Webseiten des Shops verweisen.
Aufgrund fehlender Informationen mahnte ein Mitbewerber den Händler ab. In dem Verfahren vor dem LG Köln wurden dem Händler solche Angebote untersagt, bei denen bei Darstellung seines Angebots im WAP-Portal die gesetzlich geforderten Informationen fehlen. Ein Verweis auf die Shopseiten genüge nicht dem Klarheits- und Verständlichkeitsgebot. Der Anbietende sei dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Informationen auf der Angebotsseite sichtbar seien.
Als der Mitbewerber das Angebot des Händlers über einen iPod Touch aufrief, fehlten erneut die erforderlichen Informationen. Es wurde dem Händler untersagt, seine Waren Verbrauchern über das vom Plattformbetreiber bereitgestellte Programm für Apple-Mobilgeräte anzubieten. Der darauffolgende Widerspruch des Händlers, dass er bis zur Abmahnung keine Kenntnis von der Darstellung seines Angebots auf Apple-Geräten gehabt habe, blieb erfolglos. Es käme nicht auf seine Kenntnis an. Ein Händler, der sich einer Internetplattform bediene, müsse auch die Verantwortung für die Darstellung seines Angebotes tragen.
Der Händler legte gegen das Urteil Berufung ein und stützte sich darauf, dass es unzumutbar gewesen sei, die Darstellung auf sämtlichen Endgeräte zu überprüfen. Die Berufung wurde zurückgewiesen und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Bochum. Die Antagsstellerin hafte für ihren rechtswidrigen Verstoß auch ohne Kenntnis des rechtswidrigen Verhaltens. Die Haftung würde bereits aus der Handlung selbst resultieren. Es käme nicht auf ein persönliches Verschulden an. Unabhängig davon ist in diesem Fall auch ein Verschulden anzunehmen.
Es ist die Pflicht des Händlers gewesen, die Darstellung seines Angebotes auch bei Apple-Geräten zu kontrollieren. Zwar müsse nicht jedes Endgerät ohne Anlass geprüft werden, aber es war dem Händler bereits aus dem vorigen Verfahren vor dem LG Köln bekannt, dass Probleme bei der Darstellung seines Angebotes auf Endgeräten bestanden. Das hätte für ihn Anlass genug sein müssen, eine Kontrolle auch bei Apple-Geräten vorzunehmen.
Quelle: heise.de
Facebook Markenfans
Fans von Marken und Unternehmen werden immer mehr Facebook-User, aber warum? Der wichtigste Grund, laut einer Google-Analyse, ist die Hoffnung auf Sonderangebote und Rabatte.
Auf finanzielle Vorteile setzen ein Viertel der Befragten. Ihre Unterstützung für eine Marke möchten rund 18 Prozent zeigen. Der US-Blog WebProNews berichtet davon, dass zehn Prozent der Befragten als wichtigsten Grund Spaß und Unterhaltung angeben und rund acht Prozent möchten als erste spannende News erfahren.
Es sind aktuell noch wenige Facebook-User die Kontakt zu Marken aufnehmen. Von keinem Unternehmen Fan sind 55 Prozent, ein bis zwei Marken ca. 18 Prozent, drei bis vier Marken sind 11 Prozent, sechs bis neun sind 10 Prozent und von zehn und mehr Marken sind 6 Prozent Fan. Die Anzahl der befragten Personen wurde allerdings nicht angegeben.
Einige Marken oder Unternehmen wollen Geld verdienen mit der Präsenz bei Facebook, während andere lediglich ihr Image aufmöbeln möchten. Finanzielle Ziele mit Social-Media-Auftritten verfolgen ca. zwei Drittel der befragten Unternehmen, so eine internetworld.de-Umfrage.
Die Tabs von offiziellen Seiten im Netzwerk stellt Facebook am 23. August von 760 Prixel Breite auf 520 Pixel Breite um.
Quelle: internetworld.de
eBay News: Parfum und Kosmetikartikel
In dieser eBay News geht es um neue Grundsätze für Parfums und Kosmetikartikel. Mit den Grundsätzen will eBay festlegen was auf deren Plattform verkauft werden darf. Weil einige Produkte/Artikel gegen Markenrechte oder andere gewerblichen Schutzrechte Dritter verstossen könnte, ist der Verkauf bei eBay von solchen Artikeln verboten.
Am 12. August 2010 hat eBay neue Grundsätze im Bereich Parfums und Kosmetikartikel zu melden: Die Markenrechte Dritter können durch den Verkauf von Parfum-Tester oder Parfumimitationen von bekannten Markenparfums verletzt werden, dies hat der EuGH entschieden. Selbst die Umfüllung von Parfum in andere als die Originalflacons, kann gegen die Markenrechte Dritter beim Verkauf verstossen.
eBay untersagt aus diesem Grund den Verkauf solcher Artikel auf allen europäischen Plattformen.
Quelle: news.ebay.de

