Datenschutz: Welche Webstatistik ist legal nutzbar?
Anfang März wurden die führenden Anbieter für Webstatistiken durch den Düsseldorfer Kreis* darauf getestet, ob die angefertigten Statistiken rechtskonform sind.
Google Analytics ist mit 79% Marktanteil der grösste Anbieter. Die Tester kamen zu dem Urteil, dass Google Analytics nicht legal genutzt werden kann. Zu dem gleichen Ergebnis kamen die Tester für die Anbieter WiredMinds, StatCounter und Stats4Free.de. Lediglich eTracker kann mit einem Individual-Vertrag legal genutzt werden.
Google bemüht sich durch Anpassungen den Anforderungen des Düsseldorfer Kreises gerecht zu werden. In Planung ist z.B. ein Browser Plugin, das den Widerspruch gegen die Datensammlung technisch umsetzen soll. Obwohl in einigen Punkten eine Annäherung erreicht werden kann, ist jedoch schon die unverkürzte Verwendung der IP-Nummer, z.B. zur Geolokalisierung, ein Hindernis um den Vorgaben voll gerecht zu werden. Daher bleibt in Deutschland die Nutzung von Google Analytics vorläufig legal nicht nutzbar.
Durch die Aktivierung von Datenschutzoptionen der Webseitenbetreiber kann dagegen eine legale Nutzung des deutschen Anbieters eTracker ermöglicht werden. Hierzu würden die IP-Nummern nur verkürzt gespeichert. Zur Umsetzung sind jedoch entweder einzelvertragliche Regelungen oder aber die Umgestaltung der AGB, bzw. aller entsprechenden Verträge nötig.
Sollte die Geolokalisierung und Firmenidentifikation bei WiredMinds mit verkürzten IP-Nummern möglich sein, dann könnte auch dieser Anbieter legal sein bzw. wenn in einer „Vorschaltseite“ die ausdrückliche Zustimmung des Besuchers eingeholt wird, die komplette IP-Nummer zu speichern.
Der Einsatz von StatCounter ist in Deutschland aufgrund folgender Mängel nicht erlaubt. Die Besucherprofile werden als Eigentum von StatCounter und dem jeweiligen Webseitenbetreiber betrachtet. Im Rahmen der Datenschutzerklärung räumen sie sich ein Nutzungsrecht ein, zur Datennutzung wird nicht weiter Stellung genommen.
Da Stats4Free eine Geolokalisation mit vollständiger IP-Nummer durchführt, darf auch dieser Dienst in Deutschland nicht genutzt werden.
*Der Düsseldorfer Kreis koordiniert die Arbeit der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden
für den nicht-öffentlichen Bereich, d.h. die für Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörden.
Hier finden Sie die gesamte Studie!





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