Die neuen Bewertungskriterien bei ebay 2008
Das letzte ebay Update vom 22.05.2008 hat so einige Powerseller in den ebay Produktsuchergebnissen nach hinten gestuft. Neutrale Bewertungen zaehlen wie eine negative Bewertung. Und es gibt keine Bewertungsrücknahmen mehr. Und schlechte Bewertung wirken Sich auf das Ranking der Produktsuchergebnisse ” beliebteste Artikel ” bei ebay aus.
Wir haben auch sehr hart arbeiten müssen, um unsere Bewertungen Powerseller tauglich zu machen. Obwohl wir tagesaktuell versenden und Kundenanfragen innerhalb eines Werktages beantworten, war es uns nur schwer möglich, über die 98% Bewertungen zu kommen.
Es gibt zu viele Einflüsse, die ein Powerseller nicht steuern kann. Gerade ebay Neulinge bewerten schonmal Ihre ersten Käufe “neutral” . Ihnen wird nicht ordentlich erklaert, welche Auswirkungen dies für einen ebay Powerseller hat. Somit ist neutral ja eigentlich nichts schlechtes. Man verhaelt sich im Leben ja auch gerne mal neutral und haelt sich mit dieser Geste einfach nur zurueck mit seinen Aeusserungen. Bei ebay ist dieses zurückhaltende Verhalten jedoch eine schlechte Bewertung.
Da sich keine Bewertungen mehr zurücknehmen lassen, auch welche die einfach sachlich falsch sind, haben wir zahlreiche Kontakte aufgetan, um die Möglichkeiten einer Bewertungsrücknahme, in Fachkreisen, zu diskutieren. Die einzige Art der Bewertungsrücknahme scheint wohl ein richterlicher Beschluss. Wenn hier jedoch alle Powerseller gegen falsche Bewertungsaussagen vor Gericht ziehen würden, würde es dauerhaft den Handel auf ebay stören. Der Käufer müsste im Falle einer Falschbewertung die Kosten tragen.
Somit haben wir Wege mit der IHK, Anwälten, Polizei, Ombudsmännern und Schiedsmännern versucht einzuschlagen. Interessant hierbei ist, das der ombudsmann.de – die neutrale Schlichtungsstelle für den Online-Handel, seit Oktober 2007, also seit mehr als 9 Monaten, keine eCommerce Streitfaelle mehr annimmt. Die einzige Beschwerdestell, fuer den eCommerce Handel, ist somit ausser gefecht. Wir haben dann versucht mit deren Webmastern Kontakt aufzunehmen, die uns dann mitgeteilt haben, das es nicht absehbar waehre, wann nochmal ein eCommerce Streitfall vom ombudsmann.de angenommen werden kann.
Somit suchte ich Kontakt zu den Oesterreichern: DER INTERNET OMBUDSMANN.at Information, Beratung und Hilfe rund ums Internet. Sie haben mich freundlich am Telefon begruesst konnten mir aber leider nicht weiterhelfen. Den Oesterreichichen Powersellern empfehlen Sie immer die einvernehmliche Bewertungsrücknahme anzustreben.
Bei der Anfrage an die IHK Köln, wurde mir mitgeteilt, das ich nicht das erste IHK Mitglied sei, welches dieses Problem anspricht. Auch von Seiten der IHK war keine Hilfe zu erwarten. Obwohl es immer heisst “wir laden existenzbedrohte Unternehmenan den runden Tisch ein”. Und die Bewertungssituation ist existenzbedrohlich, da man seine Kunden in Ihren Bewertungsmeinungen kaum beeinflussen kann.
Als naechstes suchte ich Rat bei der Polizei. Nach (§164 StGB) macht sich auch strafbar, wer durch wissentlich falsche Angaben absichtlich einen anderen zu unrecht verdächtigt. Leider fielen laut Aussagen der Polizei die ebay Auktionen nicht darunter.
Wir haben nun noch zwei Feldversuche laufen, wo ich aktuell noch keine Details zu nennen kann.
Eins ist jedoch eindeutig zu erkennen. Der ebay Powerseller soll ebay einen Ruf verschaffen, wie Ihn Amazon seit Jahren geniesst “heute bestellt, morgen geliefert” . Nur das Amazon diesen Ruf mit leicht zu versendenen Büchern erreicht hat und nicht mit einer Badewanne oder einem Schlafzimmerschrank.
Warten wir mal ab, was ebay am 29. Juli 2008 verkündet. Vielleicht gibts wieder eine Veränderung im Bewertungsystem.

