eBay: Fälschungen verboten

eBay:_Gemäß_einem_Urteil_dürfen_bei_eBay_keine_Fälschungen_mehr_zum_Verkauf_angeboten_werdenEgal unter welcher Rubrik man sucht, überall wird man fündig. Aber sind die Artikel auch immer echt? Oder ist es nur eine Fälschung? Laut einem Urteil vom Bundesgerichtshof muss eBay nun unterbinden, dass Fälschungen verkauft werden dürfen. D. h. sobald eine Fälschung zum Verkauf angeboten wird, muss eBay diesen Artikel entfernen, wenn der Online Marktplatz vom gesetzlichen Inhaber hierüber aufmerksam gemacht wurde. Demzufolge ist eBay erst dann befugt, einen Artikel herauszunehmen, wenn bewiesen ist, dass die angebotene Ware eine Fälschung ist.

 

Ausgelöst hat diese Angelegenheit eine Fälschung des Parfüms „Davidoff“. Hier wurde im Jahr 2007 bei eBay Fälschungen zum Verkauf angeboten, bei denen der eigentliche Markenname nur leicht abgewandt wurde. Aus Davidoff Echo wurde Echo von Davidoff, und aus Davidoff Cool Water Deep wurde Cool Water Deep. Schriftlich wandte sich der Inhaber von Davidoff an eBay, dass Angebot herauszunehmen, da der Verkäufer den Artikel mit falschen Mengenangaben zum Verkauf angeboten hat.

 

Laut Angaben von eBay wurde die Auktion mit dem gefälschten Parfüm dann allerdings nur aus Kulanz entfernt, da ein genauer Beweis einer Markenrechtsverletzung durch den Markeninhaber ausblieb. Aufgrund dessen wurde die Klage durch das Oberlandesgericht abgewiesen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.


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