Einstweilige Verfügung gegen Preisparität bei Amazon
Per 31. März forderte Amazon Preisparität von seinen Marketplace-Anbietern.
Das bedeutete, dass kein Händler seine Produkte auf dieser Plattform teurer verkaufen durfte als auf einer anderen Plattform.
Das ZVAB (Zenrale Verzeichnis Antiquarischer Bücher) hat nun beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die geforderte Preisparität erwirkt.
Obwohl bei dem Marketplace-Anbieter auch Vermittlungsgebühren anfallen, durfte auch in eigenen Shops die Artikel nicht günstiger angeboten werden.
Da viele Anbieter ihre Bücher sowohl bei dem Marketplace-Anbieter als auch auf ZVAB.com anbieten, wurde auch ZVAB von dieser Regelung tangiert. Es musste nun darauf geachtet werden, dass der Preis eine Buches inkl. Versandkosten nicht unter dem des Marketplace lag,. Hier sah ZVAB einen massiven Eingriff in die Rechte der Händler und ging auf dem Rechtsweg vor.
Per einstweiliger Verfügung gab das Landgericht München I dem Antrag des ZVAB statt (Az37 0 7636/10) und untersagte das Preisdiktat. Es können Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung eingelegt werden. Nun wird erwartet, dass sich auch Vetreter anderer betroffener Produktbereiche wie DVD, Games, Musik oder Elektronik, gerichtlich mit der Preisparität auseinandersetzen werden.


