Google ‘Street View’: Bürger sollen vorher gefragt werden
Das Kabinett in Berlin beschloss am 18.08.2010, dass alle Eigentümer, aber auch Mieter eines Wohnhauses, auf die Löschung oder Unkenntlichmachung ihres Hauses bestehen können. Personenbezogene Daten sollen im Internet durch breitere Reglungen besser geschützt werden. Somit gewährte der Internetkonzern Google das Widerspruchsrecht bis 15. September. Aber auch nach dem Start von Google-Street-View, Ende diesen Jahres, soll das Recht auf Widerspruch und die Löschung des Wohnhaus-Fotos bestehen bleiben. Schärfere Regeln allein gegen ‘Google Street View’ lehnte das Kabinett jedoch ab.
Laut Stephan Mayer, CSU-Innenexperte, soll Googlge besonders ältere Menschen nach deren Einwilligung fragen und nicht nur das eventuell unverständlich Widerspruchsrecht gelten lassen.
Also wird es eine reine ‘Lex Street View’ nicht geben.
Quelle: rtl.de



