Sicher einkaufen im Internet

78 Prozent der geprüften Onlinehändler in der Rechtsfalle

78 Prozent der geprüften Onlinehändler in der Rechtsfalle

Das Verbraucherministerium Baden-Württemberg hat 50 große Online-Shops testen lassen und unter die Lupe genommen. Es wurden Lieferzeiten, Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft.
Diese elf Online-Shops bestanden diese Prüfung ohne Beanstandung: Baby Walz (Babyartikel), Zalando (Schuhe), Heine (Mode, Möbel), Lucky  Bike (Fahrräder), SportScheck (Sport- und Freizeit), Betten-Braun, Mycare (Apotheke), Tchibo, Breuninger (Mode), Arlt (Computer) und Lidl.
Bei 39 Händlern wurde bemängelt, dass z.B. bei Lieferfristen, Formulierungen wie „in der Regel“, „unverbindlich“ oder „meistens“ benutzt wurden, die nicht erlaubt sind. Wenn keine Lieferfristen angegeben werden, kann der Kunde von einer sofortigen Lieferung ausgehen. Lieferfristen müssen ansonsten verbindlich genannt und eingehalten werden. Auch bei der Widerrufsbelehrung gab es Mängel, bei einigen Internethändlern sind sie unvollständig oder fehlen ganz. Zu diesen Händlern soll nun Kontakt aufgenommen und auf die Mängel hingewiesen werden.
Ohne fachkundige Hilfe ist es gerade für kleine und mittlere Unternehmen nicht leicht, alle Bestimmungen im Online-Handel zu erfüllen.

78% dieser Online Händler haben demnach rechtliche Defizite.  Anbieter wie Protected Shops könnten den betroffenen Händlern helfen und das für gerade mal 14,90 Euro/Monat.


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