Verlinkung bei Twitter auf eigene Gefahr
Im vorliegenden Fall, wurden in einem Forum anonym, wettbewerbswidrige und falsche Behauptungen über ein Unternehmen aufgestellt. Ein Twitter-Nutzer hatte mehrere Weblinks über zwei Accounts veröffentlicht, die dorthin führten. Die Firma erwirkte eine einstweilige Verfügung, die den Twitterer aufforderte diese Verlinkungen zu unterlassen. Das Gericht gab der Verfügung statt (Beschluss vom 20.04.2010, Aktenzeichen 3-08 O 46/10).
Damit stellt sich erneut die Frage, ob man sich durch die bewusste Linksetzung die Inhalte zueigen macht und damit verantwortlich für Links zu rechtswidrigen Inhalten ist. Oder aber ob es ausreicht, sich deutlich von den verlinkten Seiten zu distanzieren.
Ob nun von der eigenen Webseite oder aber über Twitter – jeder muss genau überlegen, wohin er verlinkt!
Quelle: Stern




